ThePier - im historischen Ambiente des Stadioner Hofs im Herzen von Mainz

Impressum

Angaben gemäß §5 TMG:

The Pier Mainz GmbH
Große Bleiche 15, 55116 Mainz

Tel: +49 (0) 6131 6240100
E-Mail: moin@thePier.de

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Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Christian Wunsch
Registergericht: Amtsgericht Mainz
Registernummer: HRB 49111
Umsatzsteuer-ID: DE326307656 – gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz

 

Design & Webseite:
schimmelreiter agentur // von opel gbr
www.schimmelreiter.de

Fotos:
Sabrina Feige

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Meetingräume, Veranstaltungen & Events 

GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge / angenommene Angebote über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Piers zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, Events und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Piers. 
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Piers, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Pier zustande; diese sind die Vertragspartner.
  2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Pier eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.
  3. Das Pier haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag / Angebot. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Pier die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Piers beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Piers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Piers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Piers auftreten, wird das Pier bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Pier rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  4. Alle Ansprüche gegen das Pier verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Piers beruhen.

LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Pier ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Pier zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Piers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Piers an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzliche Mehrwertsteuer.
  3. Rechnungen des Piers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Pier kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Pier berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von  8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Pier bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  4. Das Pier ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag/Angebot schriftlich vereinbart werden.
  5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Pier berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Piers aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Pier geschlossenen Vertrag / angenommenen Angebots bedarf der schriftlichen Zustimmung des Piers. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag/Angebot sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Piers zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Pier und dem Kunden ein gesonderter Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Piers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Pier ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Sofern kein(e) gesonderten Termin(e) und Vereinbarungen zum Rücktritt vom Vertrag vereinbart worden sind, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Stornierung bis zu 40 Werktage vor Veranstaltung = kostenfreie Stornierung

Stornierung bis zu 30 Werktage vor Veranstaltung = 30 % der vereinbarten Raummiete(n)

Stornierung bis zu 20 Werktage vor Veranstaltung = 60%  der vereinbarten Raummiete(n) zzgl. 50% des entgangenen Umsatzes aus der im Vertrag / Angebot vereinbarten Getränkepauschale(n)

Stornierung bis zu 10 Werktage vor Veranstaltung = 85%  der vereinbarten Raummiete(n) zzgl. 70% des entgangenen Umsatzes aus der im Vertrag / Angebot vereinbarten Getränkepauschale(n) 

Stornierung bis ab 9 Werktage vor Veranstaltung = 100%  der vereinbarten Raummiete(n) zzgl. 85% des entgangenen Umsatzes aus der im Vertrag / Angebot vereinbarten Getränkepauschale(n) 

RÜCKTRITT The Pier

  1. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Pier in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Piers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Pier gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Pier ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Pier berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls – Höhere Gewalt oder andere vom Pier nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; – Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden; – das Pier begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Piers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Piers zuzurechnen ist; – ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Piers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Pier mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Piers.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Pier bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
  3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Pier berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
  5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Pier diesen Abweichungen zu, so kann das Pier die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Pier trifft ein Verschulden.

VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Pier. Das Pier übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Piers. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  2. Das Pier kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Mainz.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist Mainz.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.